Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Yes, It's Warm! — Inhaber Alfonso Iannuzzelli (nachfolgend „wir“) gegenüber Auftraggebern. MaskottchenCrew ist eine Geschäftsbezeichnung dieses Kleingewerbes; Vertragspartner ist Yes, It's Warm! Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.
§ 2 Gegenstand der Leistung
Wir stellen Darstellerinnen und Darsteller, die in einem vom Auftraggeber gestellten Maskottchen-Kostüm auftreten, sowie auf Wunsch eine Begleitperson für den Veranstaltungstag. Ergänzend bieten wir Reinigung und Reparatur von Kostümen an.
Wir verleihen keine Kostüme und stellen keine eigenen Figuren.Das Kostüm wird vom Auftraggeber gestellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte darstellende Person besteht nicht; wir sagen die Leistung zu, nicht eine namentlich benannte Person.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
Eine Anfrage über das Formular oder per E-Mail ist unverbindlich. Auf Grundlage von Datum, Ort, Art und Dauer der Veranstaltung erstellen wir ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot in Textform annimmt.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt am Einsatzort bereit:
- einen geschlossenen, von außen nicht einsehbaren Raum zum Umkleiden und für die Pausen (keine Fenster oder Fenster mit schließbaren Jalousien),
- einen Wasseranschluss und eine Stromversorgung,
- eine während des Einsatzes erreichbare Ansprechperson,
- das einsatzfähige Kostüm.
Werden diese Voraussetzungen nicht geschaffen, können wir die Leistung einschränken oder verweigern. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen. Der Grund ist nicht Bequemlichkeit, sondern die Gesundheit der darstellenden Person und der Schutz der Figur.
§ 5 Auftrittszeiten, Pausen, Sicherheit
Ein Auftrittsblock dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten, gefolgt von einer Pause von 15 bis 30 Minuten. Bei Hitze, in Hallen oder bei besonders schweren Kostümen verkürzen wir die Blöcke.
Die Einhaltung dieser Zeiten liegt in unserem Ermessen und ist der Disposition des Auftraggebers entzogen. Wir sind berechtigt, einen Einsatz jederzeit zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn die Gesundheit der darstellenden Person, die Sicherheit Dritter oder die Unversehrtheit des Kostüms es erfordern. Ein Abbruch aus diesen Gründen berührt den Vergütungsanspruch nicht.
§ 6 Vergütung, Anfahrt, Stornierung
Es gilt die im Angebot genannte Vergütung. Die auf der Website genannten Preise sind Einstiegspreise; der tatsächliche Preis richtet sich nach Dauer und Umfang des Einsatzes. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus.
Anfahrt: Im Umkreis von 50 km um Duisburg ist sie enthalten, darüber hinaus berechnen wir 0,50 € je Kilometer. Ab etwa 300 km kommt eine Übernachtung hinzu (80 bis 120 € pro Nacht, nach Beleg). Beides wird im Angebot ausgewiesen.
Bei Absage durch den Auftraggeber berechnen wir:
- bis 14 Tage vor dem Termin: nichts,
- 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung,
- ab 6 Tage vor dem Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung.
[TODO Owner: Staffel bestätigen oder ersetzen. Sie muss zu dem passen, was auf /so-arbeiten-wir steht.]
Bereits entstandene Auslagen, insbesondere gebuchte Übernachtungen und Fahrkarten, sind unabhängig von der Staffel zu erstatten.
Können wir den Einsatz aus einem von uns zu vertretenden Grund nicht erbringen, entfällt der Vergütungsanspruch. Wir bemühen uns in diesem Fall um eine Ersatzbesetzung.
§ 7 Umgang mit dem Kostüm
Wir behandeln das Kostüm mit der Sorgfalt, die einem Einzelstück zukommt. Nach jedem Einsatz hygienisieren wir es. Schäden, die wir bei Übernahme feststellen, melden wir vor dem Einsatz.
Für normale Gebrauchsspuren haften wir nicht. Für Schäden, die wir zu vertreten haben, haften wir nach § 8.
§ 8 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
[TODO Owner: Besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung? Falls ja, hier nennen — das ist gegenüber Vereinen und Centermanagement ein Argument, kein Kleingedrucktes. Falls nein: dringend abschließen.]
§ 9 Bild- und Tonaufnahmen
Der Auftraggeber darf Aufnahmen, die während des Einsatzes entstehen, für eigene Zwecke nutzen. Eine Nennung der darstellenden Person erfolgt nicht.
Unsere eigene Nutzung von Aufnahmen — etwa für Referenzen auf dieser Website — bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Ohne diese Zustimmung veröffentlichen wir weder Bilder noch den Namen des Auftraggebers.
§ 10 Ehrenamtliche Einsätze
Für ehrenamtliche Einsätze gelten diese Bedingungen entsprechend, mit der Maßgabe, dass keine Vergütung anfällt. Die Voraussetzungen und die Zahl der jährlich vergebenen Termine stehen auf der SeiteEhrenamt. Fahrtkosten und Übernachtung sind auch dort vom Auftraggeber zu tragen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Duisburg. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Stand: [TODO: Datum bei Freigabe eintragen]